B a u b e r a t u n g
A r c h i t e k t f ü r B r a n d s c h u t z
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Aachen
Quelle:https://pixabay.com/de/users/sharpdesign94-8690526/
Gebäude sind so zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Außerdem müssen im Brandfall die Rettung von Menschen und wirksame Löscharbeiten möglich sein. Die wesentlichen Anforderungen an den Brandschutz sind in der Bauordnung NRW festgelegt, weitere Anforderungen können sich aus der Sonderbauverordnung ergeben. Bei Sonderbauten sind durch Sachverständige Brandschutzkonzepte aufzustellen.
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B e r a t u n g . B a u a n t r a g . B a u l e i t u n g
Architekt Dipl. Ing. Matthias Warnke
Strüverweg 1a , 52070 Aachen
Tel. 0241 / 920 45 451 | info@frag-die-architekten.de
Anlagentechnischer Brandschutz, Der „Anlagentechnische Brandschutz”
gliedert sich wiederum in zwei Bereiche:
Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung, Durch bauliche (Schächte, Unterdecken mit Feuerwiderstand) oder anlagentechnische (Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen) Brandschutzmaßnahmen werden die zunehmend komplexeren technischen Anlagen in Gebäuden vor Brandausbrüchen oder Schäden bei Bränden geschützt.
Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen
Brandschutzmaßnahmen, die durch technische Anlagen realisiert werden, zählen zum „Anlagentechnischen Brandschutz”: Dabei kann es sich um präventive Maßnahmen (z.B. Branddetektion, Alarmierung)
als auch operative Maßnahmen (z.B. Brandverhinderung, Brandlöschung, Begrenzung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung) handeln.
Die wichtigsten Anlagen für den Brandschutz sind:
Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb,
Feuerlöschanlagen,
natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung,
Anlagen zur Löschwasserrückhaltung.
Mit technische Anlagen können ungewollte Einschränkungen der Nutzung durch
bauliche Brandschutzmaßnahmen verhindert oder minimiert werden. Brandschutztüren oder -tore werden z. B. durch Magneten offen gehalten, die von Rauchmeldern überwacht werden und schließen dann im
Brandfall automatisch. Störungen des normalen Betriebsablaufs werden so verhindert.
Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen werden in der Regel durch
organisatorische Maßnahmen ergänzt, wie z.B.
Instandhaltung, Wartung, Nutzung von und richtiger Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen, z.B. Löschgeräten, Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen,
Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall (Notruf Feuerwehr),
Aufstellen einer detaillierten Brandschutzordnung für bestimmte Personen (z.
B. Brandschutzbeauftragte) mit speziellen Aufgaben (z. B. Ergreifen von Löschmaßnahmen, Abschalten von Anlagen, Einweisen der Feuerwehr, Evakuierung von Räumen oder das Feststellen der
Vollzähligkeit aller Personen). Aufgaben des organisatorischen Brandschutzes sind eine effektive und frühzeitige Brandmeldung und -bekämpfung, die Rettung besonders gefährdeter Personen, die
Minimierung von Folgeschäden.